Begutachtung bei Bauabnahme
& vor Gewährleistungsende

Bauabnahme

Begutachtung bei Bauabnahme & vor Gewährleistungsende

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11+
Jahre
Erfahrung

Die Bauabnahme ist der entscheidendste Teil, der mit dem Erwerb einhergeht. Daher sollte eine Abnahmebegehung immer mit einem erfahrenen Fachmann erfolgen.

Farbnasen an der Wand oder Schmutzreste an den Innentüren kann jeder Laie selbst erkennen.

Aber was ist mit Mängeln, die der Laie nicht erkennen kann? Zum Beispiel falsche Fugen in Wänden, falsche Oberflächenbeschaffenheit der Innenwände, Abweichungen von der Baubeschreibung oder das nicht-einhalten der anerkannten Regeln der Technik.

Häufig werden die rechtlichen Folgen einer Bauabnahme unterschätzt. Denn nach der Abnahme findet eine Beweislastumkehr statt, d.h. vor der Abnahme muss der Bauträger oder Bauunternehmer beweisen, dass das Objekt mängelfrei ist. Nach der Abnahme dreht sich die Beweislast und Sie sind in der Beweispflicht.

Jeder Bauträger handhabt den Ablauf der Bauabnahme etwas anders, aber grundlegend ist der Ablauf immer der Gleiche. Sie vereinbaren mit Ihrem Bauträger eine förmliche Abnahme und wir begleiten Sie bei diesem Termin. Die bei der Abnahmebegehung von Ihnen und uns festgestellte Baumängel werden in Form einer Mängelliste dokumentiert und dem Abnahmeprotokoll beigefügt.

Alle Baumängel müssen als Vorbehalt im Abnahmeprotokoll dokumentiert und von den Beteiligten unterzeichnet werden. Nur dann ist Ihr Bauträger trotz erfolgter Abnahme zur Nachbesserung verpflichtet.

Dem Bauträger wird je nach Mangel eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung eingeräumt. Lässt er diese verstreichen kann der Bauherr die Erstattung von Kosten der Ersatzvornahme, Rücktritt vom Vertrag, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz verlangen.

Gerne erläutern wir Ihnen im Vorfeld auch den genauen Ablauf und die mit Ihrer Unterschrift eintretenden Verpflichtungen und Auswirkungen.